AGB

Allgemeines


Die Firma Teuber + Vetter GmbH wird kurz Teuber+Vetter genannt. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen, selbst dann, wenn wir anderslautenden Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Eine Korrektur nachweisbarer Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen wird anerkannt. Teillieferungen sind zulässig. Warenrücksendungen zur Gutschrift bedürfen unserer Zustimmung.

 

 

Angebote


Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

 

 

Preise


Sie verstehen sich ab Werk Freigericht/Brensbach verpackungs- und frachtkostenfrei. Bei einem Nettowarenwert bis EURO 140,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von EURO 8,50. Wenn nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen Listenpreise. Die gesetzlich festgelegte Mehrwert-/Umsatzsteuer wird gesondert berechnet.

 

 

Export

 

Preise ab Werk Freigericht/Brensbach. Transport-, Bankspesen, Zollabfertigung und – soweit erforderlich – Dokumente werden gesondert berechnet.

 

 

Auftragsbestätigungen


Erteilte Aufträge sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung rechtsverbindlich. Bei kurzfristigen Lieferungen gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

 

 

Lieferzeiten


Teuber+Vetter bemüht sich, zugesagte Lieferfristen einzuhalten. Kommen wir dennoch in Verzug, kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen und erst danach vom Auftrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen weiter – auch innerhalb eines Lieferverzuges – bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen und deren Beseitigung nicht in unserer Macht stehen, wie beispielsweise Energiemangel, Materialausfall, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Verkehrsbehinderung und höhere Gewalt berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche abgeleitet werden können.

 

 

Versand


Soweit nicht anders vereinbart, wählt Teuber+Vetter die Verpackung, die Transportart und den Versandweg. Nur auf Wunsch des Bestellers wird eine Transportversicherung abgeschlossen. Die Kosten für diese Versicherung oder für andere Versand-Sonderwünsche trägt der Besteller. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Teuber+Vetter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste beim Transport.

 

Garantie


Die Garantiezeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung. Sie beträgt für Teuber+Vetter-Geräte (Reparatur) 3 Monate. Bei Handelsware gilt die Garantiezeit des jeweiligen Herstellers.

 

 

Mängel


Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eintreffen der Ware, schriftlich geltend gemacht werden. Berechtigte Mängelansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder Umtausch der gelieferten Ware. Nur dann, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung fehlschlägt, kann der Besteller verlangen, dass der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht wird. Weitere Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Ersatz von Mängelfolgeschäden.

 

 

Zahlungsbedingungen


Reparaturen und Mietrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Alle anderen Zahlungen haben innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn Teuber+Vetter über die Beträge vorbehaltslos verfügen kann. Wechsel werden nur in Ausnahmefällen zahlungshalber angenommen. Voraussetzung für die Annahme von Schecks und Wechseln ist die Möglichkeit der fristgerechten Einlösung und Gutschrift. Alle Kosten und Spesen für Scheck-/Wechsel-Einreichung und Diskontierung gehen zu Lasten des Kunden. Vorauszahlungen können bei besonderen Gegebenheiten – beispielsweise für Sonderanfertigungen und bei Zahlungsverzug – erforderlich werden. Sie bleiben unverzinslich.

 

 

Zahlungsverzug


Mit Zahlungsverzug werden alle Rechnungen sofort fällig. Gleichzeitig hat Teuber+Vetter das Recht, nur noch gegen Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung weiter zu liefern. Werden diese innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, kann Teuber+Vetter vom Vertrag zurücktreten. Unsere Rechte werden dadurch in keinster Weise beeinflusst.

 

 

Verrechnung

 

Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen,
die unbestritten oder rechtsgültig sind.

 

 

Eigentumsvorbehalt


Die gelieferte Ware bleibt Teuber+Vetter-Eigentum, bis alle Forderungen aus Warenlieferungen – auch aus früheren oder späteren – einschließlich Nebenforderungen bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, über Teuber+Vetter-Eigentumsware im Rahmen seines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen. Er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Im Falle eines Zugriffs Dritter hat er uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Veräußert der Käufer die Ware weiter, so gehen seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere Dritte, die an seine Stelle treten, auf uns über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.

 

 

Mitwirkungspflicht


Der Kunde verpflichtet sich, die Ware vor der Inbetriebnahme zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass die Spezifikationen laut Bedienungsanleitung eingehalten worden sind. Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Die auf den Geräten befindlichen Laser-Warnschilder dürfen nicht entfernt oder durch andere ersetzt werden.

 

 

Datenspeicherung


Teuber+Vetter ist berechtigt, für die Geschäftsaktivitäten ein EDV-System einzusetzen und die dafür erforderlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

 

 

Probe-/Leih-/Mietgeräte


Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Besteller uneingeschränkt.

 

 

Instandsetzung


Reparatur-Geräte müssen frei Haus angeliefert werden. Auf Wunsch wird vor der Instandsetzung ein Kostenvoranschlag erstellt. Ersetzte Teile gehen, wenn nicht vorher anders verfügt, automatisch in das Eigentum von Teuber+Vetter über.

 

 

Urheberrechte


Fertigt Teuber+Vetter nach Zeichnungen oder anderen Angaben des Bestellers, haftet dieser für die Einhaltung von Schutzrechten. Für Angebote, Zeichnungen und andere Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Die gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an der Ware und der Software bleiben bei Teuber+Vetter. Die Software darf, abgesehen von einer Sicherungskopie, nicht vervielfältigt werden. Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit der Weitergabe der Software. Das Verändern der Produkte mit der Zielsetzung, den Hersteller unkenntlich zu machen, oder das Entfernen des Warenzeichens, um dieses womöglich durch ein fremdes zu ersetzen, ist unzulässig.

 

 

Anwendbares Recht


Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch für den Export, unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand


für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen ist Freigericht-Somborn.
Teuber+Vetter kann aber auch die Hilfe anderer Gerichte in Anspruch nehmen.

 

 

Nichtigkeit


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß zu ersetzen oder entfallen ganz.

 

 

 

 

 

 

 

Freigericht-Somborn, Januar 2021

 

Teuber + Vetter GmbH
Borsigstraße 4
63579 Freigericht-Somborn, Deutschland